Paar mit einer Fernbedienung auf dem Sofa vor dem Fernseher.
Foto: Adobe Stock

Neue TV-Freiheit, aber auch neue Verantwortung

Das ändert sich für Sie beim Kabelfernsehen

Nach Hause kommen, rauf aufs Sofa und den Fernseher anschalten: Für sehr viele Mieterinnen und Mieter ist das eine beliebte Form der Entspannung. Der Kabelanschluss gehört daher zur Standardausstattung in jeder Wohnung. Eine gesetzliche Änderung sorgt ab Sommer allerdings dafür, dass dieser Standard einer neuen Freiheit weicht und Sie als Mieterin oder Mieter aktiv werden müssen, um auch weiterhin Sportschau, Let’s Dance oder Hollywood-Blockbuster genießen zu können.

Was genau ändert sich?

Bislang bezahlen Sie die Gebühren fürs Kabelfernsehen über Ihre Nebenkosten. Wir als Vermieterin haben sogenannte Sammelverträge mit Kabelanbietern, in der Regel mit NetCologne, und zahlen für die Kabelanschlüsse in unseren Gebäuden. Die Kosten für diese Gruppenverträge dürfen wir Ihnen über die Nebenkosten in Rechnung stellen. Das Verfahren wird als „Nebenkostenprivileg“ bezeichnet, und genau dieses Nebenkostenprivileg fällt ab dem 01. Juli 2024 weg. Ab dann benötigen Sie einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter.

Welchen Vorteil hat das für Mieterinnen und Mieter?

Ab Sommer haben Sie die Wahlfreiheit. Sie können selbst entscheiden, ob Sie weiterhin Kabelfernsehen nutzen oder sich für einen anderen TV-Anbieter entscheiden möchten. Das kennen Sie bereits von Telefon, Internet und Strom. Mit dieser Freiheit geht aber auch die Verantwortung einher, dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Ist die Umstellung aufwändig?

In der Regel nicht. Da die meisten unserer Haushalte über NetCologne mit Kabelfernsehen versorgt werden, ist bei diesem Anbieter lediglich ein neuer Vertrag notwendig. Technisch ändert sich nichts bis hin zur Programmplatzierung auf Ihrem TV-Gerät. Bei anderen TV-Anbietern ist im Einzelfall zu klären, wie eine Umstellung umgesetzt werden kann.

Gibt es Alternativen zum Kabelfernsehen?

Buntes Fernsehprogramm kommt nicht nur übers Kabel in die Wohnung. Alternativen sind das DVB-T2, bei dem das Programm über eine Zimmerantenne kommt, oder das Internet. Theoretisch ist natürlich auch Satellitenfernsehen eine Alternative. Allerdings nicht bei uns. Da ist es im Regelfall nicht erlaubt, eine Satellitenanlage zu montieren.

Wird Fernsehen für Mieterinnen und Mieter jetzt billiger?

Das hängt von vielen Faktoren und individuellen Entscheidungen ab. Mit der neuen Wahlfreiheit haben Sie natürlich die volle Kostenkontrolle. Wenn Sie Kabelfernsehen im gleichen Umfang und in gleicher Qualität weiterhin nutzen, dürfte sich an den Kosten dafür allerdings nicht viel ändern. 

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Was passiert, wenn nichts passiert?

Wenn Sie gar kein Kabelfernsehen nutzen oder künftig nicht mehr nutzen wollen, ist Nichtstun genau die richtige Wahl. Ab dem Zeitpunkt der Umstellung fallen keine weiteren Kosten an, das Kabelsignal in Ihrer Wohnung wird in der Folgezeit abgeschaltet. Das ist natürlich auch die Konsequenz, wenn Sie weiterhin Fernsehen schauen wollen, aber nichts unternehmen. Daher sollten Sie sich rechtzeitig kümmern.

Wird meine Gesamtmiete jetzt günstiger?

Ab dem Zeitpunkt der Umstellung fallen keine Kosten mehr für Kabelfernsehen an, das ist richtig. Da die Kabelgebühren aber nur einen kleinen Teil der Nebenkosten ausmachen, bleibt die Gesamtmiete unverändert. Eine genaue Aufstellung der einzelnen Kosten und eine eventuelle Anpassung der Vorauszahlungen erfolgen mit der Nebenkostenabrechnung.

Sind noch Fragen offen?

Die Verbraucherzentrale NRW e. V. hat ebenfalls Tipps und Hinweise zum Ende des Nebenkostenprivilegs.

Zur Verbraucherzentrale NRW e.V.

Text: Jörg Fleischer